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2001-03-17
|
8KB
|
335 lines
Erhielt Ihr Ehegatte aus
sonstigen Kapitalfor-
derungen, die nicht dem Zins-
abschlag unterliegen, Zinsen,
so ist der Betrag in
diesem Feld einzutragen.
(z.B. Zins aus Darlehen zwischen
Privatpersonen)
Auch vom Finanzamt be-
zahlte Erstattungszinsen
unterliegen der Einkommen-
steuerpflicht. Die Summe
ist in dieses Feld einzutragen.
Erhielten Sie aus sonstigen
Kapitalforderungen, die nicht
dem Zinsabschlag unterliegen,
Zinsen, so ist der Betrag in
diesem Feld einzutragen.
(z.B. Zins aus Darlehen zwischen
Privatpersonen)
Auch vom Finanzamt be-
zahlte Erstattungszinsen
unterliegen der Einkommen-
steuerpflicht. Die Summe
ist in dieses Feld einzutragen.
Hier ist die tatsächlich einbe-
haltene Körperschaftssteuer
aus den ersten beiden linken
Spalten einzutragen.
(ACHTUNG: Das Finanzamt benötigt,
zur Rückerstattung entsprechende
Nachweise)
Format: xxx,yy (ungerundet)
Hier ist die tatsächlich einbe-
haltene Körperschaftssteuer
aus den ersten beiden linken
Spalten einzutragen.
(ACHTUNG: Das Finanzamt benötigt,
zur Rückerstattung entsprechende
Nachweise)
Format: xxx,yy (ungerundet)
Hier ist die tatsächlich einbe-
haltene Körperschaftssteuer
aus den ersten beiden linken
Spalten einzutragen.
(ACHTUNG: Das Finanzamt benötigt,
zur Rückerstattung entsprechende
Nachweise)
Format: xxx,yy (ungerundet)
Hier ist der tatsächlich einbe-
haltene Zinsabschlag (Kapitaler-
tragssteuer) aus den ersten beiden linken Spalten einzutragen.
(ACHTUNG: Das Finanzamt benötigt,
zur Rückerstattung entsprechende
Nachweise)
Format: xxx,yy (ungerundet)
Hier ist der tatsächlich einbe-
haltene Zinsabschlag (Kapitaler-
tragssteuer) aus den ersten beiden linken Spalten einzutragen.
(ACHTUNG: Das Finanzamt benötigt,
zur Rückerstattung entsprechende
Nachweise)
Format: xxx,yy (ungerundet)
Hier ist der tatsächlich einbe-
haltene Zinsabschlag (Kapitaler-
tragssteuer) aus den ersten beiden linken Spalten einzutragen.
(ACHTUNG: Das Finanzamt benötigt,
zur Rückerstattung entsprechende
Nachweise)
Format: xxx,yy (ungerundet)
Hier ist der tatsächlich einbe-
haltene Zinsabschlag (Kapitaler-
tragssteuer) aus den ersten beiden linken Spalten einzutragen.
(ACHTUNG: Das Finanzamt benötigt,
zur Rückerstattung entsprechende
Nachweise)
Format: xxx,yy (ungerundet)
Hier ist der tatsächlich einbe-
haltene Zinsabschlag (Kapitaler-
tragssteuer) aus den ersten beiden linken Spalten einzutragen.
(ACHTUNG: Das Finanzamt benötigt,
zur Rückerstattung entsprechende
Nachweise)
Format: xxx,yy (ungerundet)
Hier ist der tatsächlich einbe-
haltene Zinsabschlag (Kapitaler-
tragssteuer) aus den ersten beiden linken Spalten einzutragen.
(ACHTUNG: Das Finanzamt benötigt,
zur Rückerstattung entsprechende
Nachweise)
Format: xxx,yy (ungerundet)
Hier ist der tatsächlich einbe-
haltene Zinsabschlag (Kapitaler-
tragssteuer) aus den ersten beiden linken Spalten einzutragen.
(ACHTUNG: Das Finanzamt benötigt,
zur Rückerstattung entsprechende
Nachweise)
Format: xxx,yy (ungerundet)
Tragen Sie hier NICHT das in
Ihren Freistellungsaufträgen
angegebene Höchstvolumen ein,
sondern die Beträge der linken
beiden Spalten, von denen TATSÄCHLICH KEIN Zinsabschlag
vorgenommen wurde.
Tragen Sie hier NICHT das in
Ihren Freistellungsaufträgen
angegebene Höchstvolumen ein,
sondern die Beträge der linken
beiden Spalten, von denen TATSÄCHLICH KEIN Zinsabschlag
vorgenommen wurde.
Tragen Sie hier NICHT das in
Ihren Freistellungsaufträgen
angegebene Höchstvolumen ein,
sondern die Beträge der linken
beiden Spalten, von denen TATSÄCHLICH KEIN Zinsabschlag
vorgenommen wurde.
Tragen Sie hier NICHT das in
Ihren Freistellungsaufträgen
angegebene Höchstvolumen ein,
sondern die Beträge der linken
beiden Spalten, von denen TATSÄCHLICH KEIN Zinsabschlag
vorgenommen wurde.
Tragen Sie hier NICHT das in
Ihren Freistellungsaufträgen
angegebene Höchstvolumen ein,
sondern die Beträge der linken
beiden Spalten, von denen TATSÄCHLICH KEIN Zinsabschlag
vorgenommen wurde.
Tragen Sie hier NICHT das in
Ihren Freistellungsaufträgen
angegebene Höchstvolumen ein,
sondern die Beträge der linken
beiden Spalten, von denen TATSÄCHLICH KEIN Zinsabschlag
vorgenommen wurde.
Wenn Ihr Ehegatte Zinsen aus
"festverzinsl. Wertpapieren
(z.B.IHS, BuSchBr) oder Invest-
mentanteilen" hatte, tragen Sie
hier deren Höhe ein.
(ACHTUNG: Wenn die Konten
auf beider Namen lauteten,
tragen Sie die Erträge in der
ersten Spalte ein)
Wenn Ihr Gatte Zinsen aus "sonst. Kapitalforderungen, die der ZASt unterliegen (z.B.Instandhaltungs-
rücklage/Kursdifferenzenpapier)" hatte, tragen Sie deren Höhe ein.
(ACHTUNG: Lauteten die Konten auf beider Namen, tragen Sie die
Erträge links ein)
Wenn Sie Zinsen aus "Wandelan-
leihen und Gewinnobligationen"
hatten, tragen Sie hier deren Höhe ein.
(ACHTUNG: Wenn die Konten
auf beider Namen lauteten,
tragen Sie die Erträge in der
ersten Spalte ein)
Wenn Ihr Ehegatte Zinsen oder an-
dere Erträge aus "Aktien und an-
deren "Anteilen"" hatte, tragen Sie hier deren Höhe ein.
(ACHTUNG: Wenn die Konten
auf beider Namen lauteten,
tragen Sie die Erträge in der
ersten Spalte ein)
Wenn Ihr Ehegatte Zinsen aus "Tafelgeschäften" hatte (d.h. er hat
effektive Stücke in Händen und muß
evt. Kupons einlösen), tragen Sie hier deren Höhe ein.
(ACHTUNG: Auch diese Zinsen sind, wie alle anderen Zinseinnahmen, EINKOMMENSTEUERPFLICHTIG)
Wenn Ihr Ehegatte Zinsen
oder andere Erträge aus "Bau-
sparguthaben" hatte, tragen
Sie hier deren Höhe ein.
(ACHTUNG: Wenn die Konten
auf beider Namen lauteten,
tragen Sie die Erträge in der
ersten Spalte ein)
Wenn Ihr Ehegatte Zinsen oder
andere Erträge aus "Guthaben
und Einlagen" hatte, tragen Sie
hier deren Höhe ein.
(z.B. aus Sparguthaben)
(ACHTUNG: Wenn die Konten
auf beider Namen lauteten,
tragen Sie die Erträge in der
ersten Spalte ein)
Wenn Sie Zinsen aus "festverzinsl.
Wertpapieren (z.B.IHS, BuSchBr)
oder Investmentanteilen" hatten, tragen Sie hier deren Höhe ein.
(ACHTUNG: Wenn die Konten
auf beider Namen lauteten,
tragen Sie die Erträge HIER
ein - nicht bei Ehegatte)
Wenn Sie Zinsen aus "sonst. Kapi-
talforderungen", die der ZASt unter-
liegen (z.B.Instandhaltungsrücklage
oder Kursdifferenzenpapier)
hatten, tragen Sie deren Höhe ein.
(ACHTUNG: Lauteten die Konten auf beider Namen, tragen Sie die
Erträge HIER ein)
Wenn Sie Zinsen aus "Wandel-
anleihen und Gewinnobligationen"
hatten, tragen Sie hier deren Höhe ein.
(ACHTUNG: Wenn die Konten
auf beider Namen lauteten,
tragen Sie die Erträge HIER
ein - nicht im Ehegattenfeld)
Wenn Sie Zinsen oder andere
Erträge aus "Aktien und anderen
"Anteilen"" hatten, tragen Sie hier
deren Höhe ein.
(ACHTUNG: Wenn die Konten
auf beider Namen lauteten,
tragen Sie die Erträge HIER
ein - nicht im Ehegattenfeld)
Wenn Sie Zinsen aus "Tafelge-
schäften" hatten (d.h. Sie haben effektive Stücke in Händen und müssen evt. Kupons einlösen), tragen Sie hier deren Höhe ein.
(ACHTUNG: Auch diese Zinsen sind, wie alle anderen Zinseinnahmen, EINKOMMENSTEUERPFLICHTIG)
Wenn Sie Zinsen oder andere
Erträge aus "Bausparguthaben"
hatten, tragen Sie hier deren
Höhe ein.
(ACHTUNG: Wenn die Konten
auf beider Namen lauteten,
tragen Sie die Erträge HIER
ein - nicht im Ehegattenfeld)
Wenn Sie Zinsen oder andere
Erträge aus "Guthaben und
Einlagen" hatten, tragen Sie
hier deren Höhe ein.
(z.B. aus Sparguthaben)
(ACHTUNG: Wenn die Konten
auf beider Namen lauteten,
tragen Sie die Erträge in der
ersten Spalte ein)
Wenn ein Teil der links
stehenden Werbungskosten
gesondert oder einheitlich
festgestellt wurde (z.B. von
Ihrem Finanzamt), so tragen
Sie in dieses Feld den Betrag
ein.
Wenn Ihr Ehegatte Werbungskosten
bei der Erzielung seiner Kapitalein-
künfte hatte, tragen Sie diese
Kosten hier ein.
Sind die WK geringer als DM 100,
wird von TAXometer ein Pausch-
betrag von DM 100 angesetzt.
(z.B. Fachliteratur, ggf Schuldzins...)
Wenn Sie Werbungskosten bei der
Erzielung Ihrer Kapitaleinkünfte
hatten, tragen Sie diese Kosten
hier ein.
Sind die WK geringer als DM 100,
wird von TAXometer ein Pausch-
betrag von DM 100 angesetzt.
(z.B. Depotkosten, Fahrten zur
Hauptversammlung, etc)